Doris Fraccalvieri - Skifahrer - Ravensburg - Fahrspur - Piste
 

Doris Fraccalvieri - Reise- und Tourismus-Urteile
Skiunfall, Haftung, FIS-Regeln
Unfall auf Skipiste

Nach der FIS-Regel Nr. 3 des internationalen Skiverbandes hat der von hinten kommende Skifahrer seine Fahrspur so zu wählen, dass der vor ihm Fahrende nicht gefährdet wird. Dabei muss der von hinten kommende Skifahrer immer berücksichtigen, dass der vor ihm Fahrende seine Fahrspur jederzeit beliebig wechseln kann. An diese Regel haben sich alle Skifahrer zu halten. Dementsprechend verurteilte das Landgericht Ravensburg einen Skifahrer, der mit einer Geschwindigkeit von 40 bis 50 km/h einen vor ihm Fahrenden anfuhr, zur Zahlung von Schadensersatz.

Den verletzten Skifahrer traf kein Mitverschulden, obwohl er die Piste zunächst ganz links befuhr und dann die Piste überquerte, um nach rechts in einen Weg einzubiegen. Der Nachfolgende muss stets auch mit abrupten Richtungswechseln vorausfahrender Skifahrer rechnen. Neben dem Ersatz der Behandlungskosten wurde dem durch den Unfall Schwerverletzen ein Schmerzensgeld von 15.000 Euro zugesprochen.

Doris Fraccalvieri Urteil des LG Ravensburg vom 23.03.2006 4 O 185/05 Pressemitteilung des LG Ravensburg
Doris Fraccalvieri LG Ravensburg
Doris Fraccalvieri 4 O 185/05
 
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