Doris Fraccalvieri - Doppelzelt - Reiseb - Unterkunft - Menden
 

Doris Fraccalvieri - Reise- und Tourismus-Urteile
Reisepreisminderung, Doppelzelt, Hinweispflicht
Doppelzelt statt Doppelzimmer

Als ein Urlauber am Urlaubsort ankam, stellte er zu seinem Entsetzen fest, dass ihm das Reisebüro statt des verlangten Doppelzimmers ein Doppelzelt vermittelt hatte. Er nahm die "Notunterkunft" in Ermangelung einer Alternative in Kauf, verlangte von dem Reisebüro jedoch die Wertdifferenz zwischen einer Unterkunft im Doppelzimmer und einer Unterbringung im Doppelzelt als Schadensersatz. Das Amtsgericht Menden gab dem unfreiwilligen Camper Recht. Den Einwand des Reisebüros, der Kunde hätte die Art der Unterkunft an dem Wort "Tent" auf dem Voucher für die Unterkunft erkennen können, ließ das Gericht nicht gelten, da dieser des Englischen nicht mächtig war. Vielmehr hätte das Reisebüro den Kunden auf die Bedeutung des Kürzels "Tent" hinweisen müssen.

Doris Fraccalvieri Urteil des AG Menden vom 05.04.2006 4 C 103/05 NJW Heft 32/2006, Seite XII ZAP EN-Nr. 649/2006
Doris Fraccalvieri AG Menden
Doris Fraccalvieri 4 C 103/05
 
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