Doris Fraccalvieri - Veranstalter - Mangels - Reisemangel - Mangel
 

Doris Fraccalvieri - Reise- und Tourismus-Urteile
Reisemangel, Mängelanzeige, Unentbehrlichkeit
Reisemangel: Mängelanzeige zwingend erforderlich

Ein Tourist kann den Reisepreis nur dann mindern, wenn er den Mangel dem Veranstalter noch am Urlaubsort angezeigt hat (§ 651d Abs. 2 BGB). Die Anzeige des Mangels wird auch nicht dadurch entbehrlich, dass der Mangel dem Veranstalter bereits bekannt ist. Mit der Mängelanzeige soll der Reisende schon vor Ort zu einer Erklärung über seine Beanstandung veranlasst werden und so die Thematisierung des Mangels und damit einer späteren Geldforderung noch vor Ort ermöglicht werden.

Doris Fraccalvieri Urteil des LG Duisburg vom 23.06.2005 12 S 9/05 RRa 2006, 22 ZAP EN-Nr. 205/2006
Doris Fraccalvieri LG Duisburg
Doris Fraccalvieri 12 S 9/05
 
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