Lärmbelästigungen durch einen neben einem Urlaubshotel gelegenen, laufend genutzten Hubschrauberlandeplatz berechtigen zu einer Reisepreisminderung von 10 Prozent, sofern der Landeplatz im Reiseprospekt nicht erwähnt war.
Urteil des AG Köln vom 04.07.2006
133 C 637/04
Pressemitteilung des AG Köln AG Köln 133 C 637/04