Doris Fraccalvieri - Duisburg - Flugverschiebung - Massentourismus - Pauschalreisenden
 

Doris Fraccalvieri - Reise- und Tourismus-Urteile
Reisemangel, Flugreise, Flugverschiebung
Pauschaltourist muss Flugverschiebung hinnehmen

Das Amtsgericht Duisburg hat entschieden, dass es in Zeiten des Massentourismus von einem Pauschalreisenden hingenommen werden muss, wenn der Reiseveranstalter die Flugzeiten innerhalb des gebuchten An- und Abreisetages verlegt. Eine Reisepreisminderung kann allenfalls dann gerechtfertigt sein, wenn die Verschiebung des Fluges die Nachtruhe des Kunden beeinträchtigt.

Doris Fraccalvieri Urteil des AG Duisburg vom 06.04.2005 45 C 367/05 ZAP EN-Nr. 801/2005 RRa 2005, 214
Doris Fraccalvieri AG Duisburg
Doris Fraccalvieri 45 C 367/05
 
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