Doris Fraccalvieri - Naturkatastrophe - Abmahnung - Reisende - Reisepreises
 

Doris Fraccalvieri - Reise- und Tourismus-Urteile
Reiseabbruch, Reiserücktritt, Naturkatastrophe
Volle Erstattung des Reisepreises bei Naturkatastrophe

Ist durch eine Naturkatastrophe das Hotel, in dem der Reisende untergebracht ist, nicht mehr nutzbar, so steht ihm ohne vorherige Abmahnung ein Kündigungsrecht nach § 651e Abs. 1 BGB zu. Sind die bereits erbrachten Leistungen für den Reisenden aufgrund der Gesamtsituation ohne Wert (hier bereits erfolgter Hinflug und wegen der Katastrophe sofortiger Rückflug), so kann der Veranstalter dafür auch keine Entschädigung verlangen.

Doris Fraccalvieri Beschluss des OLG Köln vom 07.06.2006 16 U 24/06 OLGR Köln 2006, 745
Doris Fraccalvieri OLG Köln
Doris Fraccalvieri 16 U 24/06
 
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