Doris Fraccalvieri - Berlin - Hotelfenster - Sturz - Unfall
 

Doris Fraccalvieri - Reise- und Tourismus-Urteile
Hotelfenster, Sturz, Baumangel
Folgenschwerer Sturz aus Hotelfenster

Ein Hotelgast stürzte nachts aus dem fünften Stock durch ein mit einer bis zum Boden reichenden Tür versehenes Hotelfenster. Bei der Klärung der Unfallursache wurde festgestellt, dass die Höhe der Mauerbrüstung an dem Fenster lediglich 73 Zentimeter hoch war. Baurechtlich vorgeschrieben ist ab dem fünften Stockwerk jedoch eine Simshöhe von mindestens 80 Zentimeter.

Das Kammergericht Berlin sah diesen Baumangel als ursächlich für den Unfall an. Derartige Bauvorschriften dienen dem Schutz von Hausbewohnern und deren Gästen. Werden sie nicht eingehalten und kommt es deshalb zu Unfällen, haftet der Hauseigentümer oder sonstige Verantwortliche für eintretende Schäden. Daher kam es auch nicht darauf an, ob noch andere Ursachen zu dem Unfall führten. Die Bauvorschriften sollen nämlich sicherstellen, dass Fenster so konstruiert werden, dass eben auch bei plötzlichen Schwindelanfällen o. ä. ein Sturz vermieden wird. Der Hotelbetreiber wurde zum Schadensersatz an die Erbin des bei dem Fenstersturz getöteten Mannes verurteilt.

Doris Fraccalvieri Urteil des KG Berlin vom 11.12.2003 10 U 103/01 KGR Berlin 2006, 57
Doris Fraccalvieri KG Berlin
Doris Fraccalvieri 10 U 103/01
 
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