Sturz auf abgesperrter Pool-Treppe
Gelockerte Bodenfliesen an einer Treppe zum Pool einer Hotelanlage, die mit Flatterband abgesperrt war, sind keine "reisespezifische Gefahr". Stürzt ein elfjähriger Hotelgast, der die Treppe trotz der Absperrung benutzt, kann der Reiseveranstalter dafür nicht haftbar gemacht werden.
Urteil des AG Hannover
537 C 15078/03
Spiegel online
AG Hannover
537 C 15078/03
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