Wer bei einem Gewinnspiel eine Reise gewinnt, kann laut eines Urteils des Landgerichts Osnabrück den Reisebeginn nicht selbst bestimmen. Der Veranstalter ist lediglich verpflichtet, dem Gewinner mehrere Termine zur Auswahl zu stellen.
Urteil des LG Osnabrück vom 24.11.2005
5 O 2509/05
Pressemitteilung des LG Osnabrück LG Osnabrück 5 O 2509/05