Doris Fraccalvieri - Fluggastes - Koffer - Verlust - Koffers
 

Doris Fraccalvieri - Reise- und Tourismus-Urteile
Fluggepäck, Verlust, Schadensersatz
Auf Flug verloren gegangener Koffer

Wird der Wunsch eines Fluggastes, ein Gepäckstück wegen des wertvollen Inhalts als Handgepäck mit ins Flugzeug zu nehmen, wegen der Größe des Koffers abgelehnt, haftet die Fluggesellschaft nicht allein deshalb für den darauf folgenden Verlust des Gepäcks. Dies gilt selbst dann, wenn das Flugpersonal die Bedenken des Fluggastes damit ausgeräumt hat, sein Gepäck werde auch auf dem normalen Beförderungsweg sicher ankommen.

Hat der Fluggast den Koffer nicht gesondert als wertvoll deklariert, steht ihm nach dem Warschauer Abkommen lediglich ein Höchstbetrag von 550 Euro als Entschädigung zu.

Doris Fraccalvieri Urteil des OLG Köln vom 11.01.2005 22 U 137/04 Pressemitteilung des OLG Köln
Doris Fraccalvieri OLG Köln
Doris Fraccalvieri 22 U 137/04
 
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