Doris Fraccalvieri - Einreisebestimmungen - Hamburg - Reiseveranstalter - Hoffnung
 

Doris Fraccalvieri - Reise- und Tourismus-Urteile
Auslandsreise, Einreisebestimmungen, Hinweispflicht
Reiseveranstalter muss auf Einreisebestimmungen hinweisen

Ein Reiseveranstalter kommt der Verpflichtung, seine Gäste über besondere Pass- und Visumerfordernisse in den Urlaubsländern aufzuklären, nicht bereits dadurch nach, dass er einen entsprechenden Informationsprospekt anfertigt und dem Reisbüro aushändigt in der Hoffnung, dass dieses die Broschüre auch tatsächlich weiterleitet. Der Veranstalter muss daher die Information, z. B. durch eigene Übersendung der Einreiseinformationen, zusammen mit der Buchungsbestätigung sicherstellen.

Allerdings besteht auch eine den Erstattungsanspruch mindernde Erkundigungspflicht des Touristen, da allgemein bekannt ist, dass es für fremde Länder Einreisebestimmungen gibt.

Doris Fraccalvieri Urteil des AG Hamburg vom 23.09.2004 22 A C 189/04 RRa 2006, 80
Doris Fraccalvieri AG Hamburg
Doris Fraccalvieri 22 A C 189/04
 
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